Schreinerei
- Bestattung
Vorsorge
Überführung
Erd-, Feuer- und Seebestattung
Ausstellung
Mitarbeiter
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Überführung
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Um den Verstorbenen
an seine letzte Ruhestätte überführen zu können, sind meist einige
Formalitäten und Behördengänge zu erledigen. Auch diese Pflichten
übernehmen wir gerne für Sie. Wir vereinbaren Termine für Einsargungen
sowohl mit Krankenhäusern als auch
mit Altenheimen. Sollte eine Einsargung zu Hause bevorstehen, können Sie
im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen wählen, ob wir diese umgehend
vornehmen oder Sie einen langsamen Abschied vorziehen.
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Die
Überführung des Verstorbenen erfolgt in der Regel zum gemeindlichen
Leichenhaus. Überführungen in andere Gemeinden sind von den
Öffnungszeiten des zuständigen Standesamtes abhängig und können daher
leider nicht an Feiertagen vorgenommen werden. Dies gilt speziell für
bundesweite Überführungen bzw. Überführungen vom oder ins Ausland. |
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Auch um
Überführungen zum Ort der Feuer- oder Seebestattung kümmern wir uns.
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